DienstleistungFischereipachtverträge

Durch den Fischereipachtvertrag wird das Recht zur Ausübung der Fischerei verpachtet.
Eine von dem Pächter und dem Verpächter zu unterzeichnende Ausfertigung des Vertrages ist von dem Verpächter binnen acht Tagen nach dem Abschluss des Vertrages beim Landratsamt zu hinterlegen.
  • Häufige Fragen zum Wolf

    Wolf

  • Vierwöchentliche Restmüllabfuhr

    Vierwöchentliche Restmüllabfuhr

  • EnergieMonitor

    Energietipp

  • Energie-Tipp

    Energietipp

  • Abfall-ABC

    Abfall-ABC

  • Sperrmüll auf Abruf

    Onlineservice - Sperrmüll auf Abruf

  • Abfallkalender

    Abfallkalender

  • Atommüll-Endlager

    Endlagersuche

  • Reparaturbonus

    Miltenberger Bürgerdienst

  • Miltenberger Bürgerdienst

    Miltenberger Bürgerdienst

  • Badegewässer

    Badesee Niedernberg

© 2011 Landratsamt Miltenberg | Brückenstr. 2 | 63897 Miltenberg | Tel: 09371 501-0
Fernwartung