Fischereipachtverträge
Durch den Fischereipachtvertrag wird das Recht zur Ausübung der Fischerei verpachtet.
Eine von dem Pächter und dem Verpächter zu unterzeichnende Ausfertigung des Vertrages ist von dem Verpächter binnen acht Tagen nach dem Abschluss des Vertrages beim Landratsamt zu hinterlegen.
Informationen des BayernPortals: